Arbeitsrecht


EIN ALLTÄGLICHER FALL
Der Arbeitgeber kündigt das langjährige Arbeitsverhältnis  des Arbeitnehmers mit der Begründung, im Rahmen einer Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Das überzeugt den von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter allerdings nicht. Dieser verweist auf eine Vielzahl von Möglichkeiten seine Arbeitstkraft im Betrieb zu verwenden, zudem hält er seine Interessen für sozial schutzwürdiger als diejenigen seiner Kollegen, die nicht entlassen werden sollen.
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Besteht eine Chance, gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen mit dem Ziel, den Arbeitsplatz doch zu erhalten oder wenigstens eine Abfindung zu erlangen ?
Welche Maßnahmen müssen ergriffen und welche Fristen beachtet werden ?
Verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) wenn eine Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird ?
Von der richtigen Beantwortung dieser Fragen hängen möglicherweise die berufliche und finanzielle Zukunft des Rechtsuchenden ab.
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ANWALTLICHER RAT
Das Arbeitsrecht ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung geprägt. Häufige, von der jeweiligen politischen Situation geprägte, Gesetzesänderungen machen die Materie kompliziert. Für den Rechtsuchenden wird es immer schwieriger, den Überblick zu behalten und seine Chancen richtig einzuschätzen. Deshalb ist frühzeitiger fachlicher Rat eines im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwaltes wichtig, um die Interessen des Rechtsuchenden zu wahren.
Wir beraten Sie darüber
ob und in welcher Frist Klage gegen eine Kündigung erhoben werden sollte
wo Sie Informationen zu den behaupteten Kündigungsgründen
   und zur sozialen Auswahl einholen oder verlangen können
welche Chancen bestehen, eine Abfindung zu erzielen
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UND DIE KOSTEN ?
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Arbeitsrecht“ absichert, ihr Geld wert. Denn in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten muss jede Partei unabhängig von dem Ausgang des Prozessverfahrens die auf ihrer Seite entstandenen Anwaltsgebühren selber tragen. Da kann man als Rechtsuchender schon sehr viel gelassener sein, wenn das Kostenrisiko über einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherer abgesichert ist.
Anzumerken bleibt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer bei Vorliegen von wirtschaftlicher Bedürftigkeit - was bei Arbeitnehmern die durch die Kündigung für gewöhnlich ihre Erwerbsgrundlage verlieren häufig der Fall sein dürfte - in der Regel einen Anspruch auf Gewährung von (ratenweiser oder ratenfreier) Prozesskostenhilfe hat. In diesem Fall trägt die öffentliche Hand in Form der Landesjustizkasse die entstandene anwaltliche Vergütung.
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WELCHE TYPISCHEN BEREICHE UMFASST DAS ARBEITSRECHT NOCH ?
- Kündigungsschutzverfahren (KSchG)
- Abfindungsregelungen
- Abmahnungen
- Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
- Behindertengerechter Arbeitsplatz
- Tarifvertragliche Zusatzregelungen
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Sonderzahlungen und Zulagen ("Weihnachtsgeld")
- Urlaub
- Befristete Verträge (gem. TzBfG)
- Nebentätigkeit
- Geschäftsführerverträge
- Wettbewerbsverbote (Karenzentschädigungen)
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DEZERNATE: RA Hunold  |  RA Rebber