Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfall

Feierabendverkehr, Stoßstange an Stoßstange: Plötzlich kracht es. Ein Verkehrsunfall ist passiert. Zum Glück bleibt es bei einem Sachschaden. Dennoch erhebt der andere Unfallbeteiligte Vorwürfe, während Sie selbst noch unter dem Eindruck des Geschehens stehen.

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren Auseinandersetzung. Es geht dabei regelmäßig um Ihre wirtschaftlichen Interessen und die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn Sie der Auffassung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, sollte möglichst die Polizei hinzugezogen werden. Bestehen Sie bei Sach- oder Personenschäden auf einer Unfallmitteilung.

Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, sollten unmittelbar Beweise gesichert werden: Zeugen, Lichtbilder, Skizzen, Kennzeichen, Personalien und der genaue Unfallort.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und geben Sie am Unfallort keine spontanen Schuldbekenntnisse ab.

Auch ein Verwarnungsgeld sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die abschließende rechtliche Bewertung der Haftungslage obliegt nicht der Polizei, sondern im Streitfall dem Gericht.

Anwaltliche Beratung nach dem Unfall

Falsches Verhalten nach einem Verkehrsunfall kann zum Verlust oder zur Kürzung von Ansprüchen führen. Frühzeitige anwaltliche Beratung stellt sicher, dass die Regulierung von Anfang an richtig aufgesetzt wird.

Wir prüfen insbesondere, ob

voller Schadensersatz verlangt werden kann oder eine Haftungsquote in Betracht kommt,
ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden sollte,
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden können,
eine Reparatur trotz Überschreitens des Wiederbeschaffungswertes im Rahmen der 130-%-Rechtsprechung möglich ist.

Nur die genaue Kenntnis der ersatzfähigen Schadenspositionen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ermöglicht eine vollständige und wirtschaftlich sachgerechte Regulierung gegenüber dem gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer.

Und die Kosten?

Verfügt der Geschädigte über Verkehrsrechtsschutz, ist das Kostenrisiko regelmäßig abgesichert. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung gilt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen eine wichtige Grundregel.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der gegnerische Kraftfahrthaftpflichtversicherer grundsätzlich auch die erforderlichen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu erstatten.
Dezernat: RA Andreas Hunold – Fachanwalt für Verkehrsrecht