Ein alltäglicher Fall
Verkehrsunfall!

Feierabendverkehr, Stoßstange an Stoßstange quält sich die Autoschlange durch die Innenstadt. Alle wollen nur noch nach Hause, so schnell wie möglich. Urplötzlich kracht es — ein Unfall ist passiert! Zum Glück ist es nur ein Blechschaden, niemand wurde verletzt. Aber der andere Unfallbeteiligte überhäuft Sie mit Vorwürfen, Sie selbst sind noch wie vor den Kopf gestoßen. Was ist in so einer Situation zu veranlassen?

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren Auseinandersetzung. Es geht dabei letztlich immer um Ihr Geld und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Darum gelten folgende Grundsätze:

Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, rufen Sie bitte immer die Polizei. Beharren Sie auch bei vermeintlich leichten Sach- und/oder Körperschäden auf der Ausstellung einer Unfallmitteilung durch die herbeigerufene Polizeistreife.

Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, eine polizeiliche Unfallaufnahme zu erreichen, empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Unfall Beweise zu sichern — z. B. durch Feststellung von Zeugen und Aufnahme deren Personalien, Fotos oder Zeichnungen von den Unfallörtlichkeiten und dem Unfallhergang.

Niemals beeinflussen oder einschüchtern lassen und unter keinen Umständen spontane Schuldbekenntnisse äußern oder bestätigen. Sie würden hierdurch nicht nur Ihre eigenen Ansprüche gefährden, sondern den gesamten Versicherungsschutz!

Wichtig: Lehnen Sie grundsätzlich die Annahme eines Verwarnungsgeldes gegenüber einem am Unfallort erschienenen Polizeibeamten ab. Die Klärung der Schuldfrage obliegt letztlich dem Richter — und nicht der Polizei.

Nehmen Sie niemals Angebote von sogenannten Unfallhelfern wahr. Lassen Sie sich grundsätzlich vorher von einem Anwalt fachkundig über die Ihnen zustehenden Ansprüche und die Haftungsrisiken beraten.

Anwaltliche Beratung nach dem Unfall

Falsches Verhalten nach einem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nehmen Sie deshalb umgehend mit einer im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf, damit die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig gestellt werden. Ein Anwalt wird Sie u. a. beraten, ob

Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine quotale Haftungslage — mit daraus folgender Beteiligung einer vorhandenen Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) — in Betracht kommt,
ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden kann,
die Inanspruchnahme eines Mietwagens in Frage kommt oder Nutzungsausfall von der unfallgegnerischen Versicherung zu zahlen ist,
das geschädigte Fahrzeug trotz Reparaturkosten, welche den Wiederbeschaffungswert übersteigen, gleichwohl noch instandgesetzt werden kann (sog. 130-%-Fall).

Nur die genaue Kenntnis des Geschädigten über die ihm zustehenden Ansprüche und ihre rechtliche Durchsetzbarkeit — unter Berücksichtigung der speziellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung im Verkehrsrecht — bietet eine ausreichende Garantie dafür, dass das Schadensereignis vollständig und ohne wirtschaftliche Nachteile durch den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer reguliert wird.

Und die Kosten?

Der Geschädigte, der über eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Risikos „Verkehrsrechtsschutz" verfügt, ist von Anfang an auf der sicheren Seite. Aber unabhängig davon gilt eine wichtige Grundregel:

Grundregel: Bei einem Verkehrsunfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Krafthaftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen seiner unmittelbaren Haftung auch die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten in Form der gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

Dezernat: RA Hunold – Fachanwalt für Verkehrsrecht