Ein Fachanwalt ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der als weitere Berufsbezeichnung den Titel Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet führen darf. Die Berechtigung zum Führen des zusätzlichen Titels wird ausschließlich von der Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der gültigen Fachanwaltsordnung (FAO) vergeben. Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, bis zu drei verschiedene Fachanwaltstitel zu führen.
Für die Zuerkennung des Titels muss ein Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein und zudem den Nachweis erbracht haben, auf dem betreffenden Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu besitzen. Im Anschluss an die Verleihung des Titels hat sich der Fachanwalt regelmäßig auf dem betreffenden Fachgebiet unter jährlicher Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer fortzubilden.
Die Berufsträger unserer Kanzlei erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen und bieten daher die Gewähr für eine kompetente Vertretung der übertragenen Mandate.