Auf einer Straße beobachten Sie eine Auseinandersetzung: Mehrere Personen treten auf einen am Boden liegenden Menschen ein. Sie greifen ein und zeigen Zivilcourage. Plötzlich richtet sich die Gewalt gegen Sie. Durch mehrere Angriffe erleiden Sie erhebliche Verletzungen. Die Folgen des Tatgeschehens begleiten Sie möglicherweise ein Leben lang.
Wer Opfer einer vorsätzlichen Körperverletzung, Gesundheitsschädigung, Freiheitsberaubung oder Bedrohung wird, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Schutz- und Entschädigungsansprüche bestehen.
Zivilrechtlicher Schutz kann insbesondere nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht kommen. Daneben können bei gesundheitlichen Folgen einer Gewalttat Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XIV beantragt werden.
Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Versorgungsbehörden.
Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen nach dem Straf- und Strafprozessrecht zahlreiche Rechte zu. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt werden.
Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, Sie bei polizeilichen Vernehmungen begleiten und Ihre Rechte gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht und Beschuldigtenseite wahren.
Fachkundiger Rechtsrat ist mit Kosten verbunden. Wird der Beschuldigte verurteilt, können Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten grundsätzlich erstattungsfähig sein, soweit der Verurteilte wirtschaftlich leistungsfähig ist.
Eine Rechtsschutzversicherung kann eintrittspflichtig sein, wenn der Versicherungsvertrag Opfer-Rechtsschutz umfasst.
Bei bestimmten schweren Straftaten kann dem Geschädigten auf Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Die Kosten trägt dann die Staatskasse.
Für Opfer von Straftaten stehen seit vielen Jahren zahlreiche Hilfseinrichtungen zur Verfügung – allen voran der im Jahr 1976 von dem Fernsehjournalisten Eduard Zimmermann gegründete Verein für Kriminalitätsopferhilfe WEISSER RING e.V.
Unter der Rubrik „Opferhilfe“ auf der Internetseite des WEISSER RING e.V. erhalten Geschädigte einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Unterstützungsangebote und Hilfsleistungen.
Neben persönlicher Beratung unterstützt der WEISSER RING Betroffene unter anderem bei Behördengängen, im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden, bei der Vermittlung therapeutischer Hilfe sowie bei der Durchsetzung von Opferrechten.
Gerade unmittelbar nach einer Straftat kann die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Hilfe entscheidend sein, um rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Belastungen besser bewältigen zu können.