Opferrecht (Nebenklage)


EIN ALLTÄGLICHER FALL

Auf der Strasse beobachten Sie eine Auseinandersetzung, mehrere Personen treten auf einen am Boden liegenden Menschen ein, Sie schauen nicht weg und zeigen Zivilcourage.

Sofort richtet sich die Gewalt gegen Sie, durch mehrere Attacken erleiden Sie erhebliche Verletzungen, auch ein Messer ist im Spiel. Es dauert mehrere Minuten, dann kommt die Polizei und fasst die Täter. Sie kommen mit schweren Stichverletzungen in notärztliche Behandlung, Ihr Leben kann gerettet werden, aber die Folgen des Tatgeschehens werden Sie bis an Ihr Lebensende begleiten. 

Welche Ansprüche haben Sie, und wer hilft Ihnen jetzt ?

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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Es kommt darauf an, sich von Anfang an richtig zu verhalten.
Sollten Sie Opfer einer vorsätzlichen Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Freiheitsberaubung bzw. einer Bedrohung mit derartigen Tatbeständen werden, so haben Sie die Möglichkeit zivilrechtliche Hilfe auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) bei dem örtlichen Amtsgericht in Anspruch zu nehmen, um sich vor weiteren künftigen Übergriffen zu schützen.  
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) erhalten Personen, die infolge einer Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben - oder deren Hinterbliebene - wegen der Folgen der Tat in gesundheitlicher und / oder wirtschaftlicher Hinsicht auf Antrag Versorgungsleistungen (z.B. Übernahme der Kosten für psychologische Betreuungsmaßnahmen, Einrichtung einer Haushaltshilfe oder Gewährung einer Opferentschädigungsrente).
Zuständig für Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sind die örtlichen Ämter für Versorgung und Soziales (kurz: "Versorgungsämter").
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ANWALTLICHE HILFE
Als Opfer (Verletzter / Geschädigter) einer Straftat stehen Ihnen nach dem deutschen Straf- und Strafprozessrecht eine Vielzahl von Rechten zu.
Sie haben die Möglichkeit zu jeder Zeit (also auch bereits schon im Ermittlungsverfahren) einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dieser wird für Sie Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen, ferner kann er Sie bei notwendigen polizeilichen Vernehmungen begleiten und unterstützen.
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NEBENKLAGE  -  BESONDERE RECHTE BEI SCHWEREN STRAFTATEN
Falls Sie Opfer einer schweren Straftat sind, stehen Ihnen besondere Rechte 
zur Verfügung (u.a. die Berechtigung zur Zulassung der Nebenklage).
Namentlich benennt das Gesetz (§ 397a StPO) Menschen, die Opfer der nachfolgend aufgeführten Deliktsgruppen sind:
 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 
 Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit 
 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 
 Verstöße gegen richterliche Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
 Nachstellung (sog. Stalking) 
Die gleichen Rechte gewährt die Strafprozessordnung (StPO) auch Geschädigten anderer (nicht genannter) Straftaten, wenn "besondere Umstände" vorliegen, namentlich wenn besonders schwere Tatfolgen eingetreten sind.
Die aufgeführten Rechte stehen auch Personen zu, die durch eine Straftat (Tötungsdelikt) einen nahen Angehörigen (Eltern, Kind, Geschwister, Ehegatte oder Lebenspartner) verloren haben.
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WELCHE ZUSÄTZLICHEN RECHTE HABEN OPFER SCHWERER STRAFTATEN NOCH  ? 
Wenn Sie Auskünfte oder Ablichtungen aus den Ermittlungsakten benötigen, so brauchen Sie hierfür keine Gründe anzugeben.
Falls Sie Kenntnis darüber wünschen, ob der beschuldigte oder verurteilte Täter schon oder noch inhaftiert ist, so brauchen Sie grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an der begehrten Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde darzulegen.
Über Ihren Rechtsanwalt haben Sie die Möglichkiet, auch bei gerichtlichen Anhörungen von Beschuldigten und/oder Zeugen ausserhalb der Hauptverhandlung zugegen zu sein.
Sie erhalten die Anklageschrift unmittelbar auf Antrag Ihres Rechtsanwaltes.  
Sie und / oder Ihr Rechtsanwalt darf an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen.
Im Wege der Nebenklage nimmt das Opfer in gleichem Umfang an der Hauptverhandlung teil, wie die Staatsanwaltschaft. Es bestehen die gleichen Anhörungs- und Informationsrechte.
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UND DIE KOSTEN ?
Auch hier gilt natürlich der Grundsatz, dass fachkundiger Rechtsrat mit Kosten verbunden ist.
Wird der Beschuldigte durch das Strafgericht verurteilt, hat er grundätzlich auch immer die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen (soweit der Verurteilte wirtschaftlich hierzu in der Lage ist).
Auch die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung auf Seiten des Geschädigten kommt in Frage, soweit der Rechtsschutzversicherungsvertrag den Bereich "Opfer-Rechtsschutz" mit umfasst (was vor allem bei neueren Verträgen mit Premium- oder PLUS-Bedingungen der Fall sein kann).
Zudem hat das Strafgericht bei den sog. "Schweren Straftaten" (vgl. obige Auflistung) auf Antrag des Geschädigten diesem einen Rechtsanwalt beizuordnen, und dies unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen. Die Kosten trägt in diesen Fällen, ebenso wie die Kosten der Pflichtverteidigung des Angeklagten (Täters), die Staatskasse.
Darüber hinaus kann in den übrigen Fällen einem Geschädigten nach Prüfung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt vom Strafgericht beigeordnet werden.
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HINWEIS - EINRICHTUNGEN DER OPFERHILFE  

Opferhilfe - www.weisser-ring.de
Opferhilfe - www.weisser-ring.de
Für Opfer von Straftaten stehen seit vielen Jahren auch diverse  Hilfe-Einrichtungen zur Verfügung, allen voran der im Jahr 1976 von dem Fernsehjournalisten Eduard Zimmermann (Moderator der bekannten ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen XY - ungelöst") gegründete Verein für Kriminalitätsopferhilfe WEISSER RING e.V
Unter der Rubrik "Opferhilfe" auf der Hompage des WEISSER RING e.V. können sich Geschädigte einen Überblick über die vielfältigen Leistungen der Einrichtung verschaffen. 
Die Hilfsmöglichkeiten des WEISSER RING e.V. (Wuppertal)  stehen übrigens jedem Opfer einer Straftat zur Verfügung, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.

www.hilfeportal-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de

Speziell für Betroffene von Sexueller Gewalt und deren Angehörige bietet das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Hilfeportal Sexueller Missbrauch einen ersten Überblick und eine  Vielzahl von Unterstützungen und Informationen.

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DEZERNAT: RA Rebber - Fachanwalt für Strafrecht