Der Ehemann kommt unerwartet früher von der Arbeit nach Hause und ertappt seine Ehefrau mit dem Nachbarn „in flagranti"; oder aber die Ehefrau entdeckt bei der Reinigung des Anzuges ihres Ehemannes „eindeutige Beweise". Vielleicht haben sich die Partner im Laufe der Jahre auch nur auseinandergelebt, es gibt heute keine gemeinsamen Interessen mehr und die Kinder sind aus dem Haus. Eine Ehescheidung wird in Erwägung gezogen und die Trennung von „Tisch und Bett" vollzogen.
Für den betroffenen Ehepartner ist es wichtig, sich von Anfang an richtig zu verhalten und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen einer Ehescheidung abzuschätzen.
Wie wird das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder geregelt?
Was geschieht mit der gemeinsamen Ehewohnung und dem zusammen angeschafften Hausrat?
Muss mein Ehepartner mir nach der Trennung Unterhalt leisten, und wenn ja, in welcher Höhe stehen mir Ansprüche zu?
Welche rechtlichen Konsequenzen treten bereits bei einer Trennung von meinem Partner ein?
Für den Betroffenen ist es außerordentlich wichtig, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen — am zweckmäßigsten bereits unmittelbar nach dem Entschluss, sich von seinem Ehepartner zu trennen. Schließlich hängt eine ganze Reihe von Entscheidungen von der Beantwortung der genannten Fragen ab.
Das Familienrecht und insbesondere auch das Recht der Ehescheidung ist seit jeher ein gewichtiger Streitpunkt in der politischen Auseinandersetzung und dadurch bedingt in einem ständigen Erneuerungsprozess. Die Folge ist, dass dieses Rechtsgebiet von häufigen Gesetzesänderungen geprägt wird und nicht zuletzt auch eine regional differenzierte Rechtsprechung der Obergerichte beachtet werden muss. Diese Umstände tragen daher nicht gerade zur Transparenz und Rechtssicherheit bei. Deshalb wahrt frühzeitiger anwaltlicher Rat eines im Ehe- und Familienrecht versierten Rechtsanwaltes Ihre Interessen.
Der Anwalt wird Sie darüber beraten,
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Familienrecht" bzw. konkret die Ehescheidung und ihre Folgesachen vollständig absichert, wird von den Versicherungsgesellschaften (bis auf ganz wenige Ausnahmen und nur unter Beachtung einer erheblichen Wartezeit) derzeit nicht angeboten.
Die Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Erstberatung ist bei den meisten Gesellschaften im Rahmen des Versicherungsgrundpakets „Privat-, Berufs- und Vertragsrechtsschutz" gewährleistet.
Bleibt anzumerken, dass für familienrechtliche Streitigkeiten, insbesondere das Ehescheidungsverfahren, die betroffenen Personen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit — was beim wirtschaftlich schwächeren Ehepartner regelmäßig der Fall sein dürfte — Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. In diesem Fall trägt die öffentliche Hand in Form der Landesjustizkasse die entstehende anwaltliche Vergütung.