Familienrecht

Ehescheidung

Partner leben sich auseinander, gemeinsame Interessen gehen verloren oder die Ehe scheitert aus anderen Gründen. Häufig wird die Trennung von Tisch und Bett vollzogen und eine Ehescheidung in Betracht gezogen. Mit der Trennung stellen sich zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen, die frühzeitig geklärt werden sollten.

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Für die betroffenen Ehepartner ist es wichtig, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung frühzeitig abzuschätzen.

Wie wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt? Wer verbleibt in der Ehewohnung? Welche Unterhaltsansprüche bestehen? Welche rechtlichen Folgen treten bereits mit der Trennung ein?

Frühzeitiger fachanwaltlicher Rat unmittelbar nach der Trennung kann erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Nachteile vermeiden.
Anwaltlicher Rat

Das Familienrecht unterliegt fortlaufenden gesetzlichen Änderungen und einer umfangreichen Rechtsprechung. Viele Entscheidungen, die unmittelbar nach einer Trennung getroffen werden, können erhebliche Auswirkungen auf spätere Unterhalts-, Vermögens- oder Sorgerechtsfragen haben.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die eigene Rechtsposition realistisch einzuschätzen und die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.

Wir beraten Sie insbesondere darüber,

ob die Voraussetzungen einer Ehescheidung vorliegen,
ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen,
wie Kindesunterhalt berechnet wird,
welche Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht sinnvoll sind.
Und die Kosten?

Eine umfassende familienrechtliche Beratung verursacht Kosten. Falsche Entscheidungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung können jedoch langfristige finanzielle Folgen haben.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt familienrechtliche Streitigkeiten regelmäßig nur eingeschränkt ab. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung werden jedoch häufig übernommen.

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht regelmäßig die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beziehungsweise Prozesskostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Kosten ganz oder teilweise.

Das Familienrecht umfasst insbesondere
■ Ehescheidung
■ Unterhalt
■ Umgangsrecht
■ Sorgerecht
■ Vermögensauseinandersetzungen
■ Eheverträge
■ Versorgungsausgleich
■ Vaterschaftsverfahren
■ Hausratsverteilung
■ Zugewinnausgleich
■ Scheidungsfolgenvereinbarungen
Dezernat: RA Carsten Rebber – Fachanwalt für Familienrecht