Familienrecht


EIN ALLTÄGLICHER FALL

Der Ehemann kommt unerwartet früher von der Arbeit nach Hause und ertappt seine Ehefrau mit dem Nachbarn "in- flagranti"; oder aber die Ehefrau entdeckt bei der Reinigung des Anzuges ihres Ehemannes "eindeutige Beweise". Vielleicht haben sich die Partner im Laufe der Jahre auch nur auseinander gelebt, es gibt heute keine gemeinsamen Interessen mehr und die Kinder sind aus dem Haus. Eine Ehescheidung wird in Erwägung gezogen und die Trennung von "Tisch und Bett" vollzogen.
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Für den betroffenen Ehepartner ist es wichitg, sich von Anfang an richtig zu verhalten und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen einer Ehescheidung abzuschätzen.
Wer bekommt das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ? 
Was geschieht mit der gemeinsamen Ehewohnung und dem zusammen angeschafften Hausrat ?
Muß mein Ehepartner mir nach der Trennung Unterhalt leisten, und wenn ja, in welcher Höhe stehen mir Ansprüche zu ? 
Welche rechtlichen Konsequenzen treten bereits bei einer Trennung von meinem Partner ein ?
Für den Betroffenen ist es ausserordentlich wichtig, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen; am zweckmäßigsten bereits unmittelbar nach dem Entschluss sich von seinem Ehepartner zu trennen. 
Schliesslich hängen eine ganze Reihe von Entscheidungen von der Beantwortung der genannten Fragen ab.
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ANWALTLICHER RAT
Das Familienrecht und insbesondere auch das Recht der Ehescheidung ist seit jeher ein gewichtiger Streitpunkt in der politischen Auseinandersetzung und dadurch bedingt in einem ständigen Erneuerungsprozess.
Die Folge ist, dass dieses Rechtsgebiet von häufigen Gesetzesänderungen geprägt wird und nicht zuletzt auch eine regional differenzierte Rechtsprechung der Obergerichte beachtet werden muss.
Diese Umstände tragen daher nicht gerade zur Transparenz und Rechtssicherheit bei. Deshalb wahrt frühzeitiger anwaltlicher Rat eines im Ehe- und Familienrecht versierten Rechtsanwaltes Ihre Interessen.
Der Anwalt wird Sie u.a. darüber beraten
ob die Voraussetzungen einer Ehescheidung oder der Auflösung einer   
   eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vorliegen,
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach der Trennung 
   Unterhaltsleistungen an den Partner zu erbringen sind bzw.
   beansprucht werden können,
wie hoch der Kindesunterhalt ist und wer das Umgangsrecht mit dem 
   gemeinsamen Kind bestimmt und
was im Falle der Scheidung mit dem ehelichen Vermögen, z.B. der
   gemeinsam angeschafften Immobilie, geschieht.
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UND DIE KOSTEN ?
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Familienrecht" bzw.  konkret die Ehescheidung und seine Folgesachen vollständig absichert, wird von den Versicherungsgesellschaften (bis auf ganz wenige Ausnahmen und nur unter Beachtung einer erheblichen Wartezeit) derzeit nicht angeboten.  
Die Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Erstberatung ist bei sämtlichen Gesellschaften im Rahmen des Versicherungsgrundpaktes "Privat-, Berufs- und Vetragsrechtsschutz" gewährleistet.
Bleibt anzumerken, dass für familienrechtliche Streitigkeiten, insbesondere das Ehescheidungsverfahren, die betroffenen Personen bei Vorliegen von wirtschaftlicher Bedürftigkeit - was z.B. regelmässig bei Ehescheidungsabsichten der nicht berufstätigen Ehefrau der Fall sein dürfte - Anspruch auf Gewährung von (ratenfreier oder aber ratenweiser) Prozesskostenhilfe haben. In diesem Fall trägt die öffentliche Hand in Form der Landesjustizkasse die entstehende anwaltliche Vergütung.
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WELCHE TYPISCHEN BEREICHE UMFASST DAS EHE- UND FAMILIENRECHT NOCH ?

- Ehescheidungen bzw. Partnerschaftsaufhebungen

- Unterhalt (Trennungs-, Nachehelicher- und Kindesunterhalt)

- Kindesumgang

- Sorgerecht

- Vermögensauseinandersetzungen

- Eheverträge (Gütertrennung)

- Versorgungsausgleich

- Vaterschaftsanfechtungsverfahren

- Hausratverteilung

- Zugewinnausgleich

- Scheidungsfolgenvereinbarungen

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DEZERNAT: RA Rebber - Fachanwalt für Familienrecht