Das Transport- und Speditionsrecht enthält naturgemäß eine Fülle von rechtlichen Problembereichen. Der Frachtführer kann z. B. aufgrund einer unvorhersehbaren Verkehrslage (Stau oder Vollsperrung der Autobahn nach einem schweren Unfall) den vereinbarten Belade- oder Entladezeitpunkt nicht einhalten. Im heutigen „Just-in-Time"-Frachtgeschäft der verladenden Auftraggeber, welche aus Kostengründen die Lagerhaltung immer mehr „auf die Straße" verlegen, kann dies unter Umständen ein großes Problem darstellen. Die Produktion steht still, da die dringend benötigten Bauteile beim Frachtführer „im Stau" festhängen.
Es drohen teilweise Produktionsausfallschäden in Millionenhöhe — in derartigen Situationen ist frühzeitiger anwaltlicher Rat durch einen Spezialisten entscheidend.
Das Transport- und Speditionsrecht ist eine spezielle Materie. Ein Frachtführer, Spediteur oder Verlader, der in Fragen des Transport-, Speditions- oder Logistikrechts beratender Unterstützung und anwaltlicher Vertretung bedarf, braucht einen Spezialisten.
Das Gebiet des Transport- und Speditionsrechts wird geprägt durch besondere handelsrechtliche, haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und internationale Regelungen (z. B. CMR). Diese — von den allgemeinen zivilrechtlichen Normierungen zum Teil erheblich abweichenden — Regelungen müssen beachtet werden. Auch besondere Bedingungswerke wie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) enthalten eine Vielzahl erheblicher Modifikationen der gesetzlichen Regelungen.
Infolge der weiter anwachsenden Globalisierung der Weltwirtschaft werden logistische Transportleistungen zudem immer häufiger grenzüberschreitend erbracht. Die rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts sind dabei ebenso vielfältig wie die zu transportierenden Güter selbst.
Hierzu zählen nicht nur die Bereiche Speditions- und Frachtführerrecht auf der Straße, auf der Schiene, zur See oder in der Luft, sondern auch das gesamte öffentliche Recht des Güternah- und Güterfernverkehrs einschließlich der dortigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Auch die Abwicklung von Unfallangelegenheiten und Schadensfällen am Frachtgut (Verlust, Beschädigung etc.) bilden einen regelmäßigen Bestandteil unserer Tätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertragsgestaltung mit den Arbeitnehmern der Transport- und Speditionsunternehmen sowie einer gegebenenfalls erforderlichen arbeitsrechtlichen Vertretung des Unternehmens und Prozessführung vor den zuständigen Arbeitsgerichten.