Speditionsrecht


EIN ALLTÄGLICHER FALL
Das Transport- u. Speditionsrecht enthält naturgemäss eine Fülle von rechtlichen Problembereichen.
Der Frachtführer kann z.B. aufgrund einer unvorhersehbaren Verkehrslage (Stau oder Vollsperrung der Autobahn nach einem schweren Unfall) den vereinbarten Belade- oder Entladezeitpunkt nicht einhalten. Im heutigen "Just-in-Time" Frachtgeschäft der verladenden Auftraggeber, welche aus Kostengründen die Lagerhaltung immer mehr "auf die Strasse" verlegen, kann dies unter Umständen ein grosses Problem darstellen. Die Produktion steht still, da die dringend benötigten Bauteile beim Frachtführer "im Stau" festhängen. Es drohen teilweise Produktionsausfallschäden in Millionenhöhe.
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ANWALTLICHER RAT 
Das Transport- und Speditionsrecht ist eine "spezielle Materie" und ein Frachtführer/Spediteur oder Verlader der in Fragen des Transport-, Speditions-
oder Logistikrechts beratender Unterstützung und anwaltlicher Vertretung bedarf, der braucht einen "Spezialisten".
Das Gebiet des Transport- und Speditionsrechts wird geprägt durch besondere handelsrechtliche, haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und auch internationale Regelungen (z.B. CMR). Diese besonderen - und von den allgemeinen zivilrechtlichen Normierungen zum Teil erheblich abweichenden - Regelungen müssen beachtet werden. Auch besondere und im Bereich des Transport- und Speditionsrechts regelmässig zur Anwendung gelangende Bedingungswerke (z.B. die Allgemeinen-Deutschen-Spediteurbedingungen, kurz: ADSp) enthalten
eine Vielzahl von erheblichen Modifikationen der gesetzlichen Regelungen.
Infolge der weiter anwachsenden Globalisierung der Weltwirtschaft werden logistische Transportleistungen zudem auch immer häufiger grenzüberschreitend erbracht.
Die rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts sind derart vielfältig, wie die zu transportierenden Güter selber. 
Hierzu zählen im Übrigen nicht nur die Bereiche Speditions- und Frachtführerrecht auf der Straße, auf der Schiene, zur See oder in der Luft, sondern auch das gesamte Öffentliche Recht des Güternah- und Güterfernverkehrs einschließlich der dortigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Auch die Abwicklung von Unfallangelegenheiten und Schadensfällen am Frachtgut (Verlust, Beschädigung etc.) bilden einen regelmässigen Bestandteil unserer Tätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt zudem in der Vertragsgestaltung mit den Arbeit-nehmern der Transport- und Speditionsunternehmen sowie einer gegebenenfalls erforderlich werdenden arbeitsrechtlichen Vertretung des Unternehmens sowie Prozessführung vor den zutändigen Arbeitsgerichten.
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WELCHE TYPISCHEN BEREICHE UMFASST DAS TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT NOCH ?

- Abwicklung von Vertragsstörungen nach KVG/HGB/ADSp oder CMR

- Transportschäden und Transportversicherungsrecht

- Einzug von Vergütungsforderungen (Inkasso)

- Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen des Fuhrparks

- Straf- und Bußgeldverfahren gegen das Fuhrunternehmen u.a.

- Arbeitsrechtliche Beratung/Vertretung gegenüber Arbeitnehmern

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DEZERNAT: RA Hunold - Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht