Ein alltäglicher Fall
Polizeikontrolle!

Sie befinden sich mit Ihrem Fahrzeug in einer fremden Stadt und fahren mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Plötzlich tritt ein Polizist auf die Fahrbahn und gebietet Ihnen durch Handzeichen „rechts ran"! Der Beamte wirft Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß in einer „30-km/h-Zone" vor und fordert die Zahlung eines Verwarnungsgeldes unter Hinweis auf das „eindeutige Ergebnis" seines mit einem Lasermessgerät operierenden Kollegen. Der Beamte droht mit einer Anzeige, sollten Sie das erhobene Verwarnungsgeld nicht sofort bezahlen.

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Es kommt darauf an, sich in derartigen Situationen von Anfang an überlegt und richtig zu verhalten. Lassen Sie sich nicht von der „Uniform" des Polizeibeamten beeindrucken und räumen Sie nicht den angeblichen Verstoß freiwillig ein.

Zahlen Sie grundsätzlich niemals den direkt vor Ort von einem Polizeibeamten geforderten Buß- oder Verwarnungsgeldbetrag.

Anwaltlicher Rat

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird durch eine differenzierte obergerichtliche Rechtsprechung geprägt. Zudem gilt auch hier der im Strafrecht verankerte „Zweifelsgrundsatz" (in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten!), das heißt: Nur bei geführtem Nachweis der Tatbestandsverwirklichung einer gesetzlich geregelten Ordnungswidrigkeit kann das Gericht letztlich eine Verurteilung aussprechen.

Weiterhin ist das Ordnungswidrigkeitenrecht sehr stark formalisiert, und die Ordnungsbehörden sind an eine Vielzahl von Formalien gebunden (z. B. die kurze Verjährung und Zustellverpflichtungen). In der Praxis passieren hier behördenseits viele Formalfehler, die dem Betroffenen zugutekommen können.

Deshalb wahrt frühzeitiger anwaltlicher Rat eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltes Ihre Interessen. Der Anwalt wird Sie u. a. darüber beraten,

ob ein Bußgeldbescheid berechtigt ist,
welche Möglichkeiten bestehen, ein Fahrverbot abzuwenden oder Einspruch einzulegen,
ob eine Verfahrenseinstellung gemäß § 47 OWiG in Betracht kommt,
ob Ihr Punktestand im Fahreignungsregister (FAER, Flensburg) Maßnahmen erfordert.
Und die Kosten?

Richtig ist, dass eine anwaltliche Tätigkeit mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können (z. B. die berufsbedingte Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis), so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Verkehrsrecht" absichert, Ihr Geld wert. Gerade in diesem Rechtsbereich macht sich ein entsprechender Versicherungsschutz bezahlt. Da kann man als Betroffener schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen, wenn das Kostenrisiko voll abgesichert ist.

Eintrittspflichtig ist eine Rechtsschutzversicherung übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer (in der Regel der Halter des Kraftfahrzeuges); unter Umständen tritt sie auch für den berechtigten Fahrzeugführer ein („Fahrzeug-Rechtsschutz").

Dezernat: RA Hunold – Fachanwalt für Verkehrsrecht