Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hält die jährliche Eigentümerversammlung ab. Die Wohnungseigentümer arbeiten die Tagesordnungspunkte (TOPs) ab und kommen bei dem letzten Punkt „Sanierung der Dachfläche" zu einem ablehnenden Beschluss. Mit der Begründung „Leere Gemeinschaftskasse" lehnt die Mehrheit der anwesenden Stimmenanteile eine sofortige Durchführung der notwendigen Dachsanierung ab und verschiebt das Problem per Mehrheitsbeschluss in das nächste Wirtschaftsjahr. „Es müsse erst einmal die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft weiter angespart werden", so die Auffassung der Mehrheit. Der vom Wassereinbruch unmittelbar betroffene Eigentümer der Dachgeschosswohnung hatte als Einziger für eine sofortige Sanierung gestimmt.
Es kommt für den überstimmten Wohnungseigentümer darauf an, sich von Anfang an richtig zu verhalten. Hält die Beschlussfassung einer gerichtlichen Nachprüfung stand? Welche Fristen sind zu beachten?
Für den Rechtsuchenden ist es außerordentlich wichtig, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen — am zweckmäßigsten bereits im Vorfeld der Auseinandersetzung. Eine ganze Reihe von Entscheidungen hängt von der Beantwortung dieser Fragen ab.
Das Wohnungseigentumsrecht wird durch eine umfangreiche und differenzierte Rechtsprechung geprägt. Grundlegende Gesetzesänderungen — z. B. das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der seit 1. Dezember 2020 gültigen Fassung — sind ebenfalls zu beachten. Der Anwalt wird Sie u. a. darüber beraten,
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit einer falschen Entscheidung verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Grund- und Eigentumsrechtsschutz für die selbst genutzte Immobilie" absichert, ihre Prämien wert. Da kann man als Rechtsuchender schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen, wenn das Kostenrisiko von einem Rechtsschutzversicherer abgenommen wird.
Erhältlich ist eine Rechtsschutzversicherung übrigens nicht nur für den selbst nutzenden Eigentümer — auch für an Dritte überlassene Immobilien kann sich ein Eigentümer über eine Rechtsschutzversicherung absichern.