EIN ALLTÄGLICHER FALL
Ein Autounfall mit Personenschaden, ein schwerer Betriebsunfall oder ein Sturz von der Leiter bei der
Hausarbeit. "Unheil schläft nie", so lautet ein altes Sprichwort. Unvorhergesehen und urplötzlich ist das "Unheil" dann passiert und Frau/Mann findet sich im Krankenhaus wieder.
Aber "Glück im Unglück", es hätte alles noch viel schlimmer kommen können, und zudem ist Frau/Mann ja versichert. Trotzdem, die Folgen eines Unfallereignisses können gravierend sein. Das Verbleiben einer
Dauerschädigung (Invalidität) steht zu befürchten und auch die Frage nach dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit stellt sich für so manch einen Betroffenen.
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND !
Entscheidend für den Betroffenen ist es, sich von Anfang an richtig zu verhalten.
Das gesamte Privatversicherungsrecht wird geprägt durch eine Vielzahl von "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" (das sog.
"Kleingedruckte"). Hierbei handelt es sich um Bedingungswerke, vielfach bestehend aus 30 DIN-A4 Seiten und mehr.
Jeder versicherungsvertraglichen Urkunde, so sieht es das Gesetz vor, müssen die vielseitigen Bedingungswerke beigeschlossen werden, wirklich lesen - und verstehen - tut sie kaum ein Betroffener
vor einem Schadensereignis.
Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" enthalten, je nach angesprochener Versicherungssparte, z.B. eine Vielzahl von
Regelungen über Leistungsausschlüsse-/begrenzungen ("Da denkt Frau/Mann ist versichert und ist es dann doch nicht").
Für den Rechtsuchenden ist es ausserordentlich wichtig,
frühzeitig fachlichen Rat einzuholen, am zweckmässigsten bereits vor der schriftlichen Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer. Gerade hier obliegt dem
Betroffenen nach den Versicherungsbedingungen die Einhaltung einer ganzen Reihe von "Formalien" und "Nachweisen", diese können für die spätere Regulierung bzw. Nicht-Regulierung des
Schadensfalles durch den Versicherer entscheidend sein.
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ANWALTLICHER RAT
Wie bereits erwähnt, wird das Privatversicherungsrecht wesentlich durch die in das jeweilige Vertragsverhältnis
einbezogenen Bedingungen (die sog. "Allgemeinen Versicherungsbedingungen") bestimmt ; hinzu tritt eine umfangreiche und vielfältige obergerichtliche Rechtsprechung.
Der Anwalt wird u.a. darüber beraten
■ wie und innerhalb welcher Fristen
Schadensmeldungen oder spezielle
Nachweise (z.B. Invaliditätsbescheinigungen) gegenüber dem
Versicherer zu erbringen sind,
■ wo Sie weitergehende Informationen zu Ihrem Schadensfall einholen
oder verlangen können (z.B. Einsichtnahme in eine amtliche Ermittlungs-
akte),
■ innerhalb welcher Fristen und mit welchen Chancen gegen unbegründete
Leistungsablehungen des Versicherers vorgegangen werden kann.
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UND DIE KOSTEN ?
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen Entscheidungen gerade in diesem
Rechtsbereich (z.B. Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit, Brand, Wasser, Einbruch) verbunden sein können, so gebietet
es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Im Übrigen ist eine (Familien-)Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Vertragsrecht” bzw. bei Selbständigen und
Unternehmern das Risiko "Versicherungsvertragsrecht" absichert, ihr Geld wert. Gerade beim Streit um
Versicherungsleistungen handelt es sich regelmäßig um "hohe" und damit kostenintensive Streitwerte, auch werden von
den Gerichten häufig teure Sachverständigengutachten eingeholt. Da kann man als Rechtsuchender schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen, wenn
das im Streitlfall bestehende erhebliche Kostenrisiko abgesichert ist.
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WELCHE TYPISCHEN BEREICHE UMFASST DAS VERSICHERUNGSRECHT NOCH ?
- Unfallversicherung / Invalidität (Privat und Gesetzlich)
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Haftpflicht
- Private Haftpflicht
- Private Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung
- PKV: Spezial-Thema LASIK - Erstattung für Privatversicherte
- Einbruchdiebstahl-, Feuer-/Wasser- und Hausratversicherung
- Betriebsunterbrechung (BU-Versicherung)
- Berufshaftpflicht
- Sachversicherung
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DEZERNAT: RA Hunold | Fachanwalt für Versicherungsrecht