Verkehrsrecht


EIN ALLTÄGLICHER FALL
Feierabendverkehr, Stossstange an Stossstange quält sich die Autoschlange durch die Innenstadt. Alle wollen nur noch nach Hause, so schnell wie möglich. Urplötzlich kracht es, ein Unfall ist passiert ! 
Zum Glück ist es nur ein "Blechschaden", niemand wurde verletzt. Aber: Der andere Unfallbeteiligte überhäuft Sie mit Vorwürfen, Sie selber sind noch wie vor den Kopf gestossen.  Was ist in so einer Situation zu veranlassen ?
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren Auseinandersetzung. Es geht dabei letztlich immer um Ihr Geld, Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Darum gelten folgende Grundsätze:
Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu  haben, so
   rufen Sie bitte immer die Polizei
. Beharren Sie auch bei vermeintlich   
   "leichten" 
Sach- und/oder Körperschäden auf der Anfertigung einer 
   Unfallmitteilung 
duch die herbeigerufene Polizeistreife.
Sollte es im Einzelfall dennoch nicht möglich sein eine polizeiliche
   Unfallaufnahme zu erreichen, so empfiehlt es sich unmittelbar
nach
   dem Unfall Beweise zu sichern (z.B. durch Feststellung
von Zeugen
   und Aufnahme deren Personalien, Fotos oder Zeichnungen von den
   Unfallörtlichkeiten und dem Unfallhergang).
Niemals beeinflussen oder gar einschüchtern lassen und unter keinen
   Umständen spontane Schuldbekenntnisse äussern oder gar schriftlich
   bestätigen; 
Sie würden hierdurch nicht nur Ihre eigenen Ansprüche
   gegenüber dem Unfallgegner gefährden 
sondern Ihren persönlichen 
   Versicherungsschutz !
Lehnen Sie grundsätzlich die Annahme eines "Verwarngeldangebotes"    
   gegenüber einem am Unfallort erschienen Polizeibeamten ab. Die Klärung
   der Schuldfrage obliegt letztlich dem Richter (und nicht der Polizei).
Nehmen Sie niemals Angebote von so genannten „Unfallhelfern“ wahr, 
   lassen
Sie sich grundsätzlich vorher von einem Anwalt fachkundig 
   über die Ihnen zustehenden Ansprüche und die Haftungsrisiken
   beraten.
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ANWALTLICHE BERATUNG NACH DEM UNFALL
Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nehmen Sie deshalb umgehend mit einer im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf, damit die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig gestellt werden.
Ein Anwalt wird Sie beraten, ob
Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine quotale  
   Haftungslage - mit daraus folgender Beteiligung einer vorhandenen
   Kasko-Versicherung (Quotenvorrecht) - in Betracht kommt,
ein unabhängiger Kfz-Gutachter hinzugezogen werden kann,
die Inanspruchnahme eines Mietwagens in Frage kommt bzw. Ihnen  
   eine Nutzungsausfallentschädigung von der unfallgegnerischen
   Versicherung zu zahlen ist,  
die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz Reparaturkosten, welche den
   Wiederbeschaffungswert  übersteigen, gleichwohl noch instandsetzen 
   zu lassen - bezeichnet als "130-% Fall".
Nur die genaue Kenntnis des Geschädigten über die ihm anlässlich des Verkehrsunfallschadensereignisses zustehenden Ansprüche und ihrer rechtlichen Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der speziellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung im Verkehrsrecht bieten eine ausreichende Garantie dafür, dass das Schadensereignis vollständig und ohne wirtschaftliche Nachteile für den Geschädigten durch den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer reguliert wird.
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UND DIE KOSTEN ?

Der Geschädigte, der über eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Risikos "Verkehrsrechtsschutz" verfügt, ist von Anfang an auf der "sicheren Seite".

 

Aber unabhängig davon gilt folgende

 

G r u n d r e g e l :

Bei einem Verkehrsunfall innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist der Krafthaftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen seiner unmittelbaren Haftung auch die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten in Form der gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

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DEZERNAT: RA Hunold | Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht