EIN ALLTÄGLICHER FALL
Feierabendverkehr, Stossstange an Stossstange quält sich die Autoschlange durch die Innenstadt. Alle wollen nur noch nach Hause, so schnell wie
möglich. Urplötzlich kracht es, ein Unfall ist passiert !
Zum Glück ist es nur ein "Blechschaden", niemand wurde verletzt. Aber: Der andere Unfallbeteiligte überhäuft Sie mit Vorwürfen, Sie selber sind
noch wie vor den Kopf gestossen. Was ist in so einer Situation zu veranlassen ?
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren Auseinandersetzung. Es geht dabei letztlich immer um Ihr
Geld, Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Darum gelten folgende Grundsätze:
■ Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, so
rufen Sie bitte immer die Polizei. Beharren Sie auch bei vermeintlich
"leichten" Sach- und/oder Körperschäden auf der Anfertigung einer
Unfallmitteilung duch die herbeigerufene Polizeistreife.
■ Sollte es im Einzelfall dennoch nicht möglich sein eine polizeiliche
Unfallaufnahme zu erreichen, so empfiehlt es sich unmittelbar nach
dem Unfall Beweise zu sichern (z.B. durch Feststellung von Zeugen
und Aufnahme deren Personalien, Fotos oder Zeichnungen von den
Unfallörtlichkeiten und dem Unfallhergang).
■ Niemals beeinflussen oder gar einschüchtern lassen und unter keinen
Umständen spontane Schuldbekenntnisse äussern oder gar schriftlich
bestätigen; Sie würden hierdurch nicht nur Ihre eigenen Ansprüche
gegenüber dem Unfallgegner gefährden sondern Ihren persönlichen
Versicherungsschutz !
■ Lehnen Sie grundsätzlich die Annahme eines "Verwarngeldangebotes"
gegenüber einem am Unfallort erschienen Polizeibeamten ab. Die Klärung
der Schuldfrage obliegt letztlich dem Richter (und nicht der Polizei).
■ Nehmen Sie niemals Angebote von so genannten „Unfallhelfern“ wahr,
lassen Sie sich grundsätzlich vorher von einem Anwalt fachkundig
über die Ihnen zustehenden Ansprüche und die Haftungsrisiken
beraten.
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ANWALTLICHE BERATUNG NACH DEM UNFALL
Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nehmen Sie deshalb umgehend mit einer
im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf, damit die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig gestellt werden.
Ein Anwalt wird Sie beraten, ob
■ Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine quotale
Haftungslage - mit daraus folgender Beteiligung einer vorhandenen
Kasko-Versicherung (Quotenvorrecht) - in Betracht kommt,
■ ein unabhängiger Kfz-Gutachter hinzugezogen werden kann,
■ die Inanspruchnahme eines Mietwagens in Frage kommt bzw. Ihnen
eine Nutzungsausfallentschädigung von der unfallgegnerischen
Versicherung zu zahlen ist,
■ die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz Reparaturkosten, welche den
Wiederbeschaffungswert übersteigen, gleichwohl noch instandsetzen
zu lassen - bezeichnet als "130-% Fall".
Nur die genaue Kenntnis des Geschädigten über die ihm anlässlich des Verkehrsunfallschadensereignisses zustehenden Ansprüche und ihrer rechtlichen Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der speziellen ober- und
höchstrichterlichen Rechtsprechung im Verkehrsrecht bieten eine ausreichende Garantie dafür, dass das
Schadensereignis vollständig und ohne wirtschaftliche Nachteile für den Geschädigten durch den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer reguliert wird.
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UND DIE KOSTEN ?
Der Geschädigte, der über eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Risikos "Verkehrsrechtsschutz" verfügt, ist von Anfang an auf der "sicheren Seite".
Aber unabhängig davon gilt folgende
G r u n d r e g e l :
Bei einem Verkehrsunfall innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist der Krafthaftpflichtversicherer des
unfallverursachenden Fahrzeuges grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen seiner unmittelbaren Haftung auch die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten in Form der gesetzlich
festgelegten Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.
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DEZERNAT: RA
Hunold | Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht