Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kündigt das langjährige Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit der Begründung, im Rahmen einer Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Das überzeugt den von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer jedoch nicht. Er verweist auf vielfältige Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Betriebes und hält seine Interessen im Rahmen der Sozialauswahl für schutzwürdiger als diejenigen der Kollegen, die weiterhin beschäftigt werden.

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Besteht eine realistische Möglichkeit, gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen und den Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzielen?

Welche Maßnahmen müssen unverzüglich ergriffen werden? Welche Fristen gelten?

Unter welchen Voraussetzungen droht eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I?

Von der richtigen Beantwortung dieser Fragen können die berufliche und finanzielle Zukunft des Betroffenen maßgeblich abhängen.
Anwaltlicher Rat

Das Arbeitsrecht ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung und fortlaufende Gesetzesänderungen geprägt. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wird es zunehmend schwieriger, die eigene Rechtsposition zutreffend einzuschätzen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen konsequent zu wahren.

Wir beraten Sie insbesondere darüber,

ob und innerhalb welcher Frist Kündigungsschutzklage erhoben werden sollte,
welche Informationen zu den behaupteten Kündigungsgründen eingeholt werden können,
ob realistische Chancen auf eine Abfindung bestehen.
Und die Kosten?

Rechtsrat verursacht Kosten. Falsche Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Kündigung können jedoch deutlich schwerwiegendere wirtschaftliche Folgen haben.

Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht kann erhebliche finanzielle Risiken abdecken. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht häufig die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall werden die anwaltlichen Kosten ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen.

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere
■ Kündigungsschutzverfahren (KSchG)
■ Abmahnungen
■ Aufhebungsverträge
■ Abwicklungsverträge
■ Urlaubsabgeltung
■ Behindertengerechter Arbeitsplatz
■ Tarifvertragliche Zulagen
■ Arbeitsvertragsgestaltung
■ Lohn- und Gehaltsforderungen
■ Sonderzahlungen
■ Befristete Arbeitsverträge
■ Nebentätigkeiten
■ Geschäftsführerverträge
■ Wettbewerbsverbote
Dezernat: RA Andreas Hunold