Kostenerstattung bei Laserbehandlung  (LASIK / LASEK)


Erstattung bei Privater Krankenversicherung möglich !
Erstattung bei Privater Krankenversicherung möglich !

Spezial-Thema

LASIK / LASEK-OP Kostenerstattung durch eine Private Krankenversicherung

Seit 1991 werden auch in Deutschland Jahr für Jahr tausendfach Laser-Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten durchgeführt.

Das Ziel, ein Leben ohne (störende) Brille oder Kontaktlinsen.

Im Jahr 2010 hat die Anzahl der durchgeführten Operationen weltweit die Marke von 6-Millionen überschritten, Tendenz steigend.

 

 

Frage: Besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung ?

Antwort: Ja, bei Vorhandensein eines Privaten Krankenversicherers bestehen (nunmehr) gute Möglichkeiten die Erstattung der Kosten einer LASIK bzw. LASEK Behandlung durchzusetzen.

Grund: Die Rechtsprechung bejaht jetzt auch das Tatbestandsmerkmal der "medizinschen Notwendigkeit" einer durchgeführten Laserbehandlung (LASIK / LASEK) zur Korrektur von moderaten Fehlsichtigkeiten im Sinne der MB/KK 94 (Musterbedingungen der Privaten Krankheitskosten-Versicherung). 


Tipp: Verfügen Sie über eine Private Krankheitskostenversicherung und haben sich zu einer Laserkorrektur Ihrer Fehlsichtigkeit entschlossen

 achten Sie auf den Abschluss eines Behandlungsvertrages mit einem 
   approbierten und insbesondere niedergelassenen Augenarzt/Chirugen (keinen 
   Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person eingehen)

verlangen Sie eine Abrechnung der Behandlung auf der Grundlage der GOÄ 
   (GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte)

vermeiden Sie Pauschalvereinbarungen oder sog. "Sonderangebote"

 empfehlenswert ist eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen von 
   Kontraindikatoren und eine Abstimmung mit dem Versicherer vor Durchführung
   der operativen Behandlung

   RA Hunold | Fachanwalt für Versicherungsrecht


 

UND DIE KOSTEN ?
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen Entscheidungen gerade in diesem Bereich verbunden sein können (Laserbehandlungen für ein Augenpaar kosten derzeit zwischen 3.000 und 5.000 €), so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Im Übrigen ist eine (Familien-)Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Vertragsrecht”  bzw. bei Selbständigen und Unternehmern das Risiko "Versicherungsvertragsrecht" absichert, ihr Geld wert. Gerade beim Streit um Versicherungsleistungen handelt es sich regelmäßig um "hohe" und damit kostenintensive Streitwerte, auch werden von den Gerichten häufig teure Sachverständigengutachten eingeholt.
Da kann man als Rechtsuchender schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen, wenn das im Einzelfall zum Teil erhebliche Kostenrisiko durch eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.