Spezial-Thema
LASIK / LASEK-OP Kostenerstattung durch eine Private Krankenversicherung
Seit 1991 werden auch in Deutschland Jahr für Jahr tausendfach Laser-Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten durchgeführt.
Das Ziel, ein Leben ohne (störende) Brille oder Kontaktlinsen.
Im Jahr 2010 hat die Anzahl der durchgeführten Operationen weltweit die Marke von 6-Millionen überschritten, Tendenz steigend.
Frage: Besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung ?
Antwort: Ja, bei Vorhandensein eines Privaten Krankenversicherers bestehen (nunmehr) gute Möglichkeiten die Erstattung der Kosten einer LASIK bzw. LASEK Behandlung durchzusetzen.
Grund: Die Rechtsprechung bejaht jetzt auch das Tatbestandsmerkmal der "medizinschen Notwendigkeit" einer durchgeführten Laserbehandlung (LASIK / LASEK) zur Korrektur von moderaten Fehlsichtigkeiten im Sinne der MB/KK 94 (Musterbedingungen der Privaten Krankheitskosten-Versicherung).
Tipp: Verfügen Sie über eine Private Krankheitskostenversicherung und haben sich zu einer Laserkorrektur Ihrer Fehlsichtigkeit entschlossen
■ achten Sie auf den Abschluss eines
Behandlungsvertrages mit einem
approbierten und insbesondere niedergelassenen Augenarzt/Chirugen (keinen
Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person eingehen)
■ verlangen Sie eine Abrechnung der Behandlung auf der Grundlage der GOÄ
(GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte)
■ vermeiden Sie Pauschalvereinbarungen oder sog. "Sonderangebote"
■ empfehlenswert ist eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen von
Kontraindikatoren und eine Abstimmung mit dem Versicherer vor Durchführung
der operativen Behandlung
RA Hunold | Fachanwalt für Versicherungsrecht