QUALITÄT & SPEZIALISIERUNG

Fachanwalt

Nachgewiesene Kompetenz. Besondere Erfahrung. Vertrauen durch Spezialisierung.

 

Besondere Qualifikation

Der Fachanwaltstitel ist weit mehr als eine zusätzliche Berufsbezeichnung. Er dokumentiert eine besondere anwaltliche Qualifikation und eine nachgewiesene Spezialisierung auf einem klar definierten Rechtsgebiet. Die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels wird ausschließlich von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.


Höchste fachliche Anforderungen

Vor der Verleihung des Fachanwaltstitels müssen umfangreiche Qualifikationsnachweise erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere besondere theoretische Kenntnisse, der erfolgreiche Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs sowie der Nachweis einer erheblichen Anzahl praktisch bearbeiteter Fälle. Der Titel steht damit zugleich für fundiertes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrung.


Kontinuierliche Fortbildung

Mit der Verleihung des Fachanwaltstitels endet der Qualifikationsnachweis nicht. Fachanwälte sind verpflichtet, ihre besonderen Kenntnisse durch jährliche Fortbildungsmaßnahmen fortlaufend zu aktualisieren und diese gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Dadurch bleibt die anwaltliche Beratung auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.


Fachkompetenz
Die Berufsträger unserer Kanzlei erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung ihrer jeweiligen Fachanwaltstitel und verfügen über eine nachgewiesene Spezialisierung in ihren Tätigkeitsbereichen.