Mietrecht

Vermieterrechte konsequent wahren

Der Vermieter will dem langjährigen Mieter kündigen, um Wohnraum für sich oder Angehörige zu schaffen. Häufig entstehen zudem Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses, über Schönheitsreparaturen, Mietrückstände oder die Rückgabe der Wohnungsschlüssel nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges.

Richtiges Verhalten ist entscheidend
Es kommt darauf an, sich als Vermieter von Anfang an richtig zu verhalten.

Hält die ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarfs einer gerichtlichen Nachprüfung stand?

Sind mietvertragliche Regelungen zu Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart?

Wie schnell muss ein Vermieter bei Zahlungsverzug reagieren, um seine Rechte nicht zu gefährden?

Anwaltlicher Rat

Das Wohnraummietrecht wird durch eine umfangreiche und differenzierte Rechtsprechung geprägt. Gesetzesänderungen und eine vielschichtige Kasuistik erschweren die rechtliche Einschätzung zusätzlich.

Frühzeitiger anwaltlicher Rat hilft, Vermieterinteressen konsequent zu wahren und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Wir beraten Vermieter insbesondere darüber, ob

eine Kündigung rechtlich durchsetzbar ist,
eine Räumungsklage erfolgversprechend erhoben werden kann,
Renovierungspflichten wirksam vereinbart wurden,
eine Mieterhöhung zulässig und rechtssicher begründbar ist.
Und die Kosten?

Rechtsrat verursacht Kosten. Verzögerte oder fehlerhafte Entscheidungen können für Vermieter jedoch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko mietrechtlicher Auseinandersetzungen absichern. Besonders bei Räumungsklagen und Zwangsräumungen können erhebliche Kosten entstehen.

Gerade bei zahlungssäumigen Mietern ist frühzeitiges und rechtssicheres Handeln wirtschaftlich entscheidend.

Das Mietrecht umfasst insbesondere
■ Wohnraummietverhältnisse
■ Gewerberaummietverhältnisse
■ Räumungsklagen
■ Zwangsräumungen
■ Prüfung von Mietverträgen
■ Schönheitsreparaturen
■ Mieterhöhungen
■ Kündigung wegen Zahlungsverzuges
■ Geltendmachung von Mietrückständen
■ Kostenmietrecht
Dezernat: RA Andreas Hunold – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht