Fachanwalt - die besondere Kompetenz


Das Gütesiegel - FACHANWALT
Das Gütesiegel - FACHANWALT

Ein Fachanwalt ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der als weitere Berufsbezeichnung den Titel Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet führen darf.
Die Berechtigung zum Führen des zusätzlichen Titels Fachanwalt wird ausschliesslich von der Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der gültigen Fachanwaltsordnung (FAO) vergeben.
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Fachanwaltstitel zu führen. Für die Zuerkennung des Titels Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt zumindestens drei Jahre ununterbrochen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und zudem den Nachweis erbracht haben, auf dem betreffenden Fachgebiet besondere theoretische Kenntnissse und praktische Erfahrungen zu besitzen. Im Anschluss an die Verleihung des Titels hat sich der Fachanwalt sodann regelmäßig auf dem betreffenden Fachgebiet unter jährlicher Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer fortzubildenDie Berufsträger unserer Kanzlei erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen und bieten daher die Gewähr für eine kompetente Vertretung der übertragenen Mandate.